Working Definitions & Charters

Arbeitsdefinition von Antisemitismus

Im Geiste der Stockholmer Erklärung, welche ausführt: „Da die Menschheit noch immer von … Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit gezeichnet ist, trägt die Völkergemeinschaft eine hehre Verantwortung für die Bekämpfung dieser Übel“, hat der Ausschuss für Antisemitismus und Holocaustleugnung das IHRA Plenum in Budapest 2015 aufgefordert, die nachstehende Arbeitsdefinition von Antisemitismus anzunehmen.

Am 26. Mai 2016, entschied das Plenum in Bukarest:

die folgende nicht rechtsverbindliche Arbeitsdefinition von Antisemitismus anzunehmen:

„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“

Um die IHRA bei ihrer Arbeit zu leiten, können die folgenden Beispiele zur Veranschaulichung dienen:

Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten. Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden. Antisemitismus umfasst oft die Anschuldigung, die Juden betrieben eine gegen die Menschheit gerichtete Verschwörung und seien dafür verantwortlich, dass „die Dinge nicht richtig laufen“. Der Antisemitismus manifestiert sich in Wort, Schrift und Bild sowie in anderen Handlungsformen, er benutzt unheilvolle Stereotype und unterstellt negative Charakterzüge.

Aktuelle Beispiele von Antisemitismus im öffentlichen Leben, in den Medien, Schulen, am Arbeitsplatz und in der religiösen Sphäre können unter Berücksichtigung des Gesamtkontexts folgendes Verhalten einschließen, ohne darauf beschränkt zu sein:

  1. Der Aufruf zur Tötung oder Schädigung von Jüdinnen und Juden im Namen einer radikalen Ideologie oder einer extremistischen Religionsanschauung sowie die Beihilfe zu solchen Taten oder ihre Rechtfertigung.
  2. Falsche, entmenschlichende, dämonisierende oder stereotype Anschuldigungen gegen Jüdinnen und Juden oder die Macht der Jüdinnen und Juden als Kollektiv – insbesondere aber nicht ausschließlich die Mythen über eine jüdische Weltverschwörung oder über die Kontrolle der Medien, Wirtschaft, Regierung oder anderer gesellschaftlicher Institutionen durch die Jüdinnen und Juden.
  3. Das Verantwortlichmachen der Jüdinnen und Juden als Volk für tatsächliches oder unterstelltes Fehlverhalten einzelner Jüdinnen und Juden, einzelner jüdischer Gruppen oder sogar von Nichtjüdinnen und Nichtjuden.
  4. Das Bestreiten der Tatsache, des Ausmaßes, der Mechanismen (z.B. der Gaskammern) oder der Vorsätzlichkeit des Völkermordes an den Jüdinnen und Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Unterstützer und Komplizen während des Zweiten Weltkrieges (Holocaust).
  5. Der Vorwurf gegenüber den Jüdinnen und Juden als Volk oder dem Staat Israel, den Holocaust zu erfinden oder übertrieben darzustellen.
  6. Der Vorwurf gegenüber Jüdinnen und Juden, sie fühlten sich dem Staat Israel oder angeblich bestehenden weltweiten jüdischen Interessen stärker verpflichtet als den Interessen ihrer jeweiligen Heimatländer.
  7. Das Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z.B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen.
  8. Die Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet oder gefordert wird.
  9. Das Verwenden von Symbolen und Bildern, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen (z.B. der Vorwurf des Christusmordes oder die Ritualmordlegende), um Israel oder die Israelis zu beschreiben.
  10. Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten.
  11. Das kollektive Verantwortlichmachen von Jüdinnen und Juden für Handlungen des Staates Israel.

Antisemitische Taten sind Straftaten, wenn sie als solche vom Gesetz bestimmt sind (z.B. in einigen Ländern die Leugnung des Holocausts oder die Verbreitung antisemitischer Materialien).

Straftaten sind antisemitisch, wenn die Angriffsziele, seien es Personen oder Sachen – wie Gebäude, Schulen, Gebetsräume und Friedhöfe – deshalb ausgewählt werden, weil sie jüdisch sind, als solche wahrgenommen oder mit Jüdinnen und Juden in Verbindung gebracht werden.

Antisemitische Diskriminierung besteht darin, dass Jüdinnen und Juden Möglichkeiten oder Leistungen vorenthalten werden, die anderen Menschen zur Verfügung stehen. Eine solche Diskriminierung ist in vielen Ländern verboten.

Frequently asked questions

Why was the IHRA working definition of antisemitism developed?

The IHRA is the only intergovernmental organization mandated to focus solely on Holocaust-related issues. With evidence that the scourge of antisemitism was once again on the rise, we resolved to take a leading role in combating it.

Combating antisemitism requires international cooperation among experts, governments, and civil society, which meant a mutual starting point for discussion and action was needed. Following the example of the working definition of Holocaust denial and distortion (2013), the IHRA’s experts set out to adopt a similar tool to help guide the organization’s work on combating antisemitism.

Who developed the IHRA working definition of antisemitism?

The experts in the IHRA’s Committee on Antisemitism and Holocaust Denial built international consensus around a non-legally binding working definition of antisemitism, which was then adopted by the Plenary, the IHRA’s decision-making body made up of representatives from all IHRA Member Countries. By doing so, the IHRA provided an important practical tool for its Member Countries.

What has its impact been?

The working definition of antisemitism has brought the issue once more to the attention of leaders around the world, making them aware that much work still needs to be done to address antisemitism, which is deeply rooted in our societies.

As a result, countries and organizations have developed national and regional strategies to counter antisemitism, and have appointed Special Envoys and other advisors on the issue. The working definition has helped educate and sensitize administrations, politicians, judges, police, teachers, media, and civil society.

Its broad international implementation has allowed monitoring organizations to better track antisemitism across borders, and has provided researchers and civil society organizations with a way to better moderate content online, including by training AI tools.

Who has adopted the working definition of antisemitism?

The working definition has empowered many to address this rise in hate and discrimination at their national levels. Information on endorsement and adoption of the IHRA working definition of antisemitism by UN member states and some international organizations can be found here.

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